Hessisch Oldendorf

– Es gilt das gesprochene Wort! –

Pressemitteilung Nummer 456/2016 - CDU Fraktion Niedersächsischer Landtag

Rede des Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Björn Thümler, zu TOP 4d)
Aktuelle Stunde „Vollvermummung und Koranverteilung: keine falsche Toleranz
in Niedersachsen“

Es ist eine peinliche Rolle, die Niedersachsen im Kampf gegen Islamisten und
Salafisten spielt. Da wurden in der vergangenen Woche bundesweit und auch in
Niedersachsen Durchsuchungen durchgeführt, um Beweismaterial gegen die
Urheber von Koranverteilaktionen der „LIES!-Kampagne“ zu sammeln und Verbote
auszusprechen, nämlich gegen die radikal-salafistische Vereinigung „Die
wahre Religion“.

In ganz Deutschland wird der Urheber dieser Verteilaktionen verboten. In
ganz Deutschland? Nein! In Niedersachsen hat es leider nicht geklappt, denn
jetzt fällt auf, dass in Hannover gar nicht der Verein „Die wahre Religion“
den Koran verteilt hat, sondern die Gruppierung „Der Schlüssel zum
Paradies“. Und die ist vom bundesweiten Vereinsverbot des
Bundesinnenministeriums nicht erfasst. Eine schlimme Panne!
Björn Tümmler Fraktionsvorsitzender
Herr Innenminister, ich frage Sie: Warum haben Sie nicht auch gleich die
Gruppierung „Der Schlüssel zum Paradies“ verbieten lassen, wenn die doch
hier in der Fußgängerzone unserer Landeshauptstadt das Gleiche getan hat wie
andernorts die Salafisten von „Die wahre Religion“?

Hat es damit zu tun, dass Sie nicht wussten, dass „Der Schlüssel zum
Paradies“ in Hannover den Koran der „LIES!“-Kampagne verteilt (so steht es
in der HAZ vom 17. November 2016)?

Oder hat es mit Ihrer Einstellung zu tun, „nicht jeder Salafist [sei] ein
gewaltbereiter Islamist“ (Interview in der HAZ vom 14. November 2016)?

Oder teilen Sie die Aussagen ihrer Parteigenossin Aydan Özoguz, die bei
Phoenix „Augenmaß“ bei der strafrechtlichen Verfolgung von Islamisten
gefordert hat und fragt, ob Razzien der richtige Weg seien?

Minister Pistorius, wie halten Sie es denn mit der Toleranz gegenüber denen,
die eine Weltreligion – den Islam – dafür missbrauchen, die Grundwerte
unserer Gesellschaft zu bekämpfen?

Und nun, Frau Ministerin Heiligenstadt, zu Ihnen. An Sie habe ich auch ein
paar Fragen. Ich würde gern wissen, wie wichtig Sie es finden, dass Gesetze
eingehalten werden, zum Beispiel das Niedersächsische Schulgesetz. Ich
wüsste gern, wie Sie es rechtfertigen, dass an einer Schule in Belm bei
Osnabrück seit Jahren gegen das Schulgesetz verstoßen wird. Dort trägt eine
Schülerin, die jetzt in der 10. Klasse ist, seit mehr als zwei Jahren einen
so genannten Nikab im Unterricht. Diese Schülerin ist ein Präzedenzfall.

Frau Ministerin, Ihre Staatssekretärin sagt, das sei nach dem Schulgesetz in
Niedersachsen verboten. Kommunikation und aktive Teilnahme am Unterricht
seien nicht möglich. Das heißt: Sie dulden in Belm Rechtsbruch!

Sie sprechen von Vertrauensschutz. Das klingt menschlich und tolerant, aber
was dahinter steht, ist doch: Wer jahrelang schwarz fährt und bisher nicht
erwischt wurde, darf dies nach Ihrer Logik auch den Rest seines Lebens tun!
Was wollen Sie unternehmen, wenn morgen ein anderes 14- oder 15-jähriges
Mädchen kommt, sich zum Schulbesuch einen Nikab anzieht und sich nicht mit
warmen Worten überreden lässt, ihn wieder abzulegen?

Es ist nicht hinzunehmen, dass weder Sie, Frau Ministerin Heiligenstadt,
noch irgendjemand in der rot-grünen Landesregierung sich des Problems
annimmt. Das Mädchen ist nach ihrem Abschluss an der Oberschule noch zwei
Jahre lang berufsschulpflichtig. Wir brauchen eine Lösung für diesen Fall!
Und wir brauchen eine Lösung für alle Fälle vollverschleierter Mädchen, die
– so ist es ja denkbar – noch kommen werden.

Frau Ministerin Heiligenstadt, wenn die Schülerin nicht sanktioniert werden
kann, dann müssen eben die Eltern sanktioniert werden, mit Bußgeldern oder
ähnlichem, wie bei Schulpflichtverletzungen. Es ist Aufgabe Ihrer
Landesregierung, – es ist Ihre Aufgabe! – eine geeignete Lösung zu finden.
Machen Sie endlich Ihren Job!