Hessisch Oldendorf

Notwendigkeit oder Abzocke

Geschwindigkeitsbegrenzung an Fuhlener Weserbrücke

Laut straßenverkehrsbehördlicher Anordnung des Landkreises Hameln-Pyrmont wird die Höchstgeschwindigkeit an der Fuhlener Wesebrücke zum Schutz der Brückenkonstruktion auf 50 km/h beschränkt. Ferner hat der Landkreis die Absicht , die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung in unregelmäßigen Abständen zu überwachen.

Laut Landkreis ist die Maßnahme notwendig, weil sich der Zustand der Weserbrücke verschlechtert hat.




Hier wird in Zukunft die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung in unregelmäßigen Abständen durch den Landkreis überprüft werden.


   Brennpunkt:

Die Presse ist laut Landkreis informiert !? Hätte man den Bürger nicht vorher informieren können? Hat die Presse die Information verschlafen? Ist hier die Verwaltung oder die Presse gefragt?